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Was im Todesfall zu tun ist

Der Tod eines geliebten Menschen ist eine enorme emotionale Belastung. Umso wichtiger ist es, sich vorab über alle notwendigen Schritte zu informieren, die man im Todesfall tätigen muss.

Todesfall zuhause

Verständigen Sie Ihren Hausarzt oder rufen Sie den Notarzt oder die Rettung (Telefon 144). Der Tod muss von einem Arzt offiziell festgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass vor der Totenbeschau an der verstorbenen Person keinerlei Veränderungen vorgenommen werden dürfen.
Der Haus-, oder Notarzt verständigt anschließend den Zentralen Totenbeschaudienst der MA15. Dieser erteilt nach einer Untersuchung üblicherweise die Freigabe, und ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl kann den/die Verstorbenen abholen.

Sie können bereits Kleidung (Schuhe ausgenommen) auswählen, in welcher die/der Verstorbene bestattet werden soll und den Mitarbeiter*innen der baba Bestattung bei der Abholung mitgeben. Sie können sie aber natürlich auch später in die Filiale bringen.

Wir vom Team von baba – Die Bestpreis-Bestattung sind rund um die Uhr für Sie erreichbar: 0800 500 610 (kostenlos)

Todesfall in einem Spital, Pflege-/Pensionistenheim oder Hospiz

Beim Todesfall in einem öffentlichen Spital wird die Totenbeschau von einem Arzt vor Ort durchgeführt. Private Krankenhäuser, Pflege-, Pensionistenheime und Hospize organisieren die Totenbeschau durch den Zentralen Totenbeschaudienst der MA15.

Befindet sich der/die Verstorbene in einem Pflegeheim, muss in der Regel noch am Tag der Freigabe die Abholung durch ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl erfolgen.

Kleidung (Schuhe ausgenommen), in welcher die/der Verstorbene bestattet werden soll, können Sie in die baba Filiale bringen.

Nehmen Sie nach Eintritt des Sterbefalles Kontakt zu unserem Team auf. Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten: 0800 500 610 (kostenlos)

Todesfall im Ausland

Bei einem Todesfall im Ausland werden Sie in der Regel durch die dort ansässige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) verständigt.  
baba – Die Bestpreis-Bestattung steht Ihnen gerne zur Verfügung, wir kümmern uns in Absprache mit Behörden und dem Bestattungsunternehmen am Sterbeort um eine Überführung nach Österreich, sowie um die Organisation und Durchführung der Trauerfeier in Wien.

Sollte der Todesfall in Österreich eintreten und anschließend eine Überführung ins Ausland stattfinden, organisieren wir diese für Sie inklusive aller Behördenwege und Beglaubigungen.

Ist eine Auslandsüberführung nicht durch eine Versicherung (z.B. Sterbegeldversicherung oder eine andere Art der Vorsorge für den Todesfall) abgedeckt, sind die Kosten in der Regel von den Hinterbliebenen zu tragen. Wir helfen Ihnen gerne, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar: 0800 500 610 (kostenlos)

Todesfall in der Öffentlichkeit

Tritt der Todesfall an einem öffentlichen Ort ein, werden Sie in der Regel von der zuständigen Sicherheitsbehörde verständigt, die Sie auch informiert, wohin die/der Verstorbene gebracht wurde.
Die Totenbeschau findet in einer Krankenanstalt oder Leichenkammer statt, die/der Verstorbene wird von den Mitarbeiter*innen der baba Bestattung hier abgeholt.

Nehmen Sie nach Eintritt des Sterbefalles Kontakt zum Team von baba – Die Bestpreis-Bestattung auf. Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten: 0800 500 610 (kostenlos).

Wir kümmern uns für Sie um:

  • die Beurkundung des Todesfalls
  • Überführungen weltweit
  • die Gestaltung von Trauerdrucksorten (Parten, Gedenkkärtchen, etc.)
  • die Organisation der Trauerfeier / Bestattung (Erd-, Feuer-, Naturbestattung, u.v.m.)
  • Blumenschmuck
  • Steinmetzarbeiten (Öffnen und Schließen des Sargdeckels)
  • die Verrechnung mit dem Friedhof
  • die Direktverrechnung mit Versicherungen (z.B. dem Wiener Verein)

Bitte bringen Sie diese Unterlagen zum Ersttermin mit:

Persönliche Dokumente der/des Verstorbenen, soweit vorhanden:

  • Geburtsurkunde (bzw. Geburts- und Taufschein)
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehepartners
  • urkundlicher Nachweis über einen akademischen Grad
  • gültiger Reisepass (bei nicht-österreichischen StaatsbürgerInnen)
  • Sterbeurkunde (wenn diese nicht von der baba Bestattung eingeholt wurde)
  • Grabdaten: Friedhof, Gruppe, Grabreihe, Grabnummer, Name der zuletzt beigesetzten Personen
  • Polizzen des Wiener Vereins oder einer anderen Vorsorgeversicherung


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